Lasertherapie in der Hand eines erfahrenen Arztes:
Mit der Novelle des bundesrechtlichen Strahlenschutzgesetzes NiSG, samt Verordnung NiSV, ist seit dem 31.12.2020 das Entfernen von Tätowierungen und Permant Make-up nur noch Ärzten erlaubt.
Der Gesetzgeber kommt somit seiner Verpflichtung nach, Patienten der ästhetischen Medizin besser vor Laienanwendern und unsachgemäßen Laserbehandlungen zu schützen.