Nein, denn laut Heilmittelwerbegesetz gilt dieses Gespräch bereits als ärztliche Leistung und darf nicht kostenlos angeboten werden.
Die Kosten für das Erstgespräch liegen bei 40,22 € (nach GOÄ).
Nein, denn laut Heilmittelwerbegesetz gilt dieses Gespräch bereits als ärztliche Leistung und darf nicht kostenlos angeboten werden.
Die Kosten für das Erstgespräch liegen bei 40,22 € (nach GOÄ).